Taxitarif Rhein-Erft-Kreis
§ 2 Beförderungstarif
Nachstehende Beförderungsentgelte sind unabhängig von der Anzahl der zu befördernden
Personen bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes festgesetzt:
1. Grundtarif
Der Grundtarif beträgt
- einschließlich der ersten Wegstrecke von 45,45 m
an Werktagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- einschließlich der ersten Wegstrecke von 43,48 m
an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen 3,40 €
2. Wegstreckenentgelt
2.1 Tagestarif
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes
beträgt tagsüber von 6.00- 22.00 Uhr
je Kilometer 2,20 €
(Schaltung nach je 45,45 m = 0,10 €)
2.2 Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif
Das Entgelt für die gefahrene Wegstrecke innerhalb des Pflichtfahrgebietes
beträgt nachts von 22.00-6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
je Kilometer 2,30 €
(Schaltung nach je 43,48 m = 0,10 €)
3. Wartezeiten
3.1 Wartezeiten – bis 10 Minuten (verkehrsbedingt) - je Stunde 30,00 €
(Schaltung je 12 Sekunden = 0,10 € )
3.2 Wartezeiten ab 11. Minute (kundenbedingt) je Stunde 35,00 €
(Schaltung je 10,29 Sekunden = 0,10 €)
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Der Taxifahrer ist nicht verpflichtet, länger als 30 Minuten zu warten.
4. Zuschläge
4.1 Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen
mit einem Großraumtaxi (Taxi mit mehr als 4 Fahrgastplätzen)
wird ein Zuschlag zum Grundpreis in Höhe von 6,20 €
erhoben.